Die Landschaftsplanung hat das Management natürlicher Ressourcen im Sinn und führt unterschiedliche Interessen in naturverträglichen Kompromissen zusammen. Die technischen Planungen sind laut Umwelt- und Naturschutzrecht durch umweltfachliche Unterlagen zu ergänzen, deren Qualität entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit ist. Unsere Landschaftsplaner und -architekten wirken bei unseren Projekten bereits frühzeitig mit, um die für Genehmigung und bauliche Umsetzung nötigen Unterlagen zu erstellen.
Kompetenzen:
- UVS inkl. UVP-Vorprüfung und Scopingverfahren
- LBP inkl. spezieller Bilanzierungsverfahren (z. B. für das Schutzgut Boden)
- Fachbeiträge nach Artenschutzrecht und Wasserrahmenrichtlinie
- Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen und Erheblichkeitsabschätzungen
- Gewässerentwicklungskonzepte inkl. Gewässerstrukturgütekartierung
- Freianlagen in der Leistungsphase 1-9 inklusive ingenieurbiologischer Bauweisen
- Umweltbaubegleitung
- Visualisierungen