Kohärenzmaßnahme E1 neu
Mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Strassberg an der Selke sind laut FFH-Verträglichkeitsprüfung erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen des FFH-Gebietes „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ verbunden. Zur Wahrung der Kohärenz des Natura 2000-Netzes sind Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie vorzusehen, um negative Folgen, auf dieses Schutzgebietsnetz ausgleichen zu können. Nach intensiver Standortsuche aufgrund der spezifischen Anforderungen an den zukünftigen Maßnahmenstandort, wurde ein begradigter Abschnitt der Selke oberhalb Gatersleben als Maßnahmenfläche ausgewählt.
Auftraggeber: Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt | Bearbeitungszeitraum: 2015 - 2019 |
Hauptdaten:
| Leistungen:
|