Mit dem Ziel, Stützwände besonders schlank zu gestalten, auf die Verankerungen gegen Auftrieb verzichten zu können und Sickerwasser direkt im Baugrund abzuleiten, kam Dränbeton aus Einkornbeton mit 22 mm Korngröße zum Einsatz. Der Beton besaß einen Feinkornanteil (0/2) von nur 171 kg/m³ um den Zement (CEM II/ALL 32,5 R) besser am Grobkorn zu binden.
Die hydraulische Leistungsfähigkeit wurde im Entwurf rechnerisch überprüft. Im Rahmen der Eignungsprüfung wurden eine Druckfestigkeit von fc = 8 N/mm², ein Porenraum von Φ = 30 % bis 40 % (je nach Verdichtung) und eine Durchlässigkeit von kf > 1,2 cm/s erreicht. Zur Abnahmeprüfung wurde die Durchlässigkeit nochmals am Bauwerk überprüft. Die dafür verwendete Methode wurde von THP für die In-Situ-Bedingungen an der Talsperre eigens entwickelt, begleitet und ausgewertet. Die geforderte Durchlässigkeit wurde mit kf = 2,5 cm/s erreicht und übertroffen. Dies entspricht etwa der Durchlässigkeit von Fein- bis Mittelkies. Die Ergebnisse erlauben die Einschätzung, dass die Dränagewirkung auch dann noch gegeben ist, wenn Teile des Porenraumes z. B. durch Versinterungen versetzt werden. Die Prüfung von fc und Φ am Bauwerksbeton war wegen der Betonstruktur nicht möglich, da keine Kerne entnommen werden konnten.
An massigen Bauteilen galt es, die Hydratationswärme gering zu halten. Am bewehrten, 30 m langen monolithischen Teilungsbauwerk (TBW) mit seiner bis zu 3,30 m dicken Bodenplatte diente dies der Begrenzung der erforderlichen Bewehrungsmenge. Die Bodenplatte wurde aus diesem Grund auch in eine lediglich gegen Erdreich exponierte Kernzone und eine gegen die Atmosphäre exponierte Deckzone unterteilt. An den 7,50 m langen, 6,70 m hohen und bis zu 3,80 m dicken unbewehrten Wänden der neuen Schussrinne sollten Risse gänzlich verhindert werden.
Die Wände der Schussrinne wurden über die gesamte Höhe in einem Zuge betoniert. Mit den genannten Zielen wurden Betone mit ungewöhnlich niedrigen Zementgehalten verwendet. Die nach Norm, im Speziellen aber nach den Regelungen der ZTV-W und des DAfStb für massige Bauteile, geforderten Mindestzementmengen wurden in der Kernzone des TBW um 30 kg, in den Wänden der Schussrinne um 20 kg unterschritten. Grundlage bilden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen der Fa. Züblin. Der Temperaturanstieg infolge Hydratationswärme betrug in der Kernzone des TBW maximal 22,8 °C. Als Bindemittel wurden 210 kg/m³ CEM III A 32,5 NLH verwendet. Die zulässigen Rissbreiten wurden eingehalten. Die unbewehrten Wände der Schussrinne bleiben gänzlich rissfrei. Letzteres ist neben der Wahl von Zementart (CEM III A 32,5 NLH) und Zementmenge (250 kg/m³) auch der konservativen Wahl der Geometrie (h/l) zu verdanken.
Dominik Fiedler – Dresden